AGB

§I. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwarz Werbeagentur (Stand 05/2018)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Schwarz Werbeagentur, Inhaberin Anja Schwarz,
nachfolgend genannt „Schwarz Werbeagentur“, und ihren Auftraggebern und Auftragnehmern abgeschlossenen Aufträge.

Die Geschäftsbedingungen gelten als akzeptiert, wenn Aufträge an die Schwarz Werbeagentur vergeben werden. Nebenabreden,
gleich welcher Art, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und bestätigt worden sind. Der Einbeziehung von AGB’s des
Auftraggebers in Aufträge wird vorsorglich widersprochen.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Die Vorentwürfe, Vorschläge, Reinzeichnungen und Texte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Schwarz Werbeagentur weder im Original, noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber der Schwarz Werbeagentur eine Entschädigung in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

1.3. Die Schwarz Werbeagentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird hierbei das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Schwarz Werbeagentur bleibt in jedem
Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen derselben im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Schwarz Werbeagentur und deren
Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5. Die Schwarz Werbeagentur hat das Recht, auf sämtlichen Print- und Screenprodukten als Urheber genannt zu werden.

2. Angebote / Zahlungsbedingungen 

2.1. Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 3 Monate nach Abgabedatum.

2.2. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ggf. zuzüglich Verpackung, Porto, Fracht,

Versicherung und sonstige Versandkosten, und ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung, soweit nicht anders vereinbart.

Wechsel werden nur nach Vereinbarung angenommen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu.

2.3. Bei Aufträgen mit einer Gesamtsumme ab 1.000,00 EUR wird folgende Zahlungsweise vereinbart: 40 % des Auftragsvolumen bei Auftragserteilung, weitere Abschlagszahlungen nach Projektstand zum Monatsende bzw. bei Projektabschluss.

2.4. Werden Leistungen der Schwarz Werbeagentur erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so werden die zusätzlichen Leistungen dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

2.5. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten, werden dem

Auftraggeber berechnet.

2.6. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Schwarz Werbeagentur Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der Schwarz Werbeagentur auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen oder Leistungen in Verzug befindet.

2.7. Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer besonderen Erinnerung / Mahnung der Schwarz Werbeagentur bedarf, 30 Tagen nach Rechnungsdatum ein.

2.8. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über den jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu zahlen.

Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen

3. Lieferung

3.1. Hat sich die Schwarz Werbeagentur zum Versand verpflichtet, so nimmt sie diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den

Transport durchführende Person übergeben worden ist.

3.2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der Schwarz Werbeagentur ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

3.3. Betriebsstörungen, sowohl im Betrieb der Schwarz Werbeagentur als auch in dem eines Zulieferers, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Die Schwarz Werbeagentur behält sich das Eigentumsrecht an gelieferten Daten und Produkten (wie z. B. Flyern, Plakaten, Broschüren etc.) bis zur vollständigen Bezahlung vor.

5. Herausgabe von Daten 

5.1. Die Schwarz Werbeagentur ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien / Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, die Herausgabe von Datenträgern, Dateien / Daten, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.2. Hat die Schwarz Werbeagentur dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der SchwarzWerbeagentur verändert werden.

5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien / Daten (online / offline) trägt der Auftraggeber.

5.4. Die Schwarz Werbeagentur haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien / Daten.

5.5 Die Haftung der Schwarz Werbeagentur ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien / Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6. Haftung / Inhalte 

6.1. Die Schwarz Werbeagentur haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.

Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Mangelersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind begrenzt auf die Höhe des Auftragswertes.

6.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

6.3. Mit der Abnahme des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

6.4. Die Schwarz Werbeagentur haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

6.5. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen an die Schwarz Werbeagentur berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Schwarz Werbeagentur im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.6. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Schwarz Werbeagentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Zur Korrektur übersandte Erzeugnisse sind in jedem Fall zu prüfen.

6.7. Bei berechtigten Beanstandungen ist die Schwarz Werbeagentur nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes.

6.8. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Schwarz Werbeagentur nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In einem solchen Fall ist die Schwarz Werbeagentur von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.

7. Schlussbestimmungen 

7.1. Die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und der Schwarz Werbeagentur unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist 33100 Paderborn.

7.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine gültige, dem Inhalt der Unwirksamen nahe liegende, zu ersetzen.

§II. Besonderheiten bei Abschluss eines Vertrags über Webdesignleistungen

  1. Vertragsgegenstand

Sofern Gegenstand des Vertrages die Entwicklung und Erstellung einer Website für den Auftraggeber ist, mit welcher dieser im Internet auftreten kann, gelten die Bestimmungen für Besonderheiten bei Abschluss eines Vertrages über Webdesignleistungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Entwicklung und Entwurf der Website durch die Schwarz Werbeagentur

(1) Die Schwarz Werbeagentur entwickelt und entwirft aufgrund der vom Auftraggeber gemachten Angaben eine Website, wobei der Schwarz Werbeagentur ein entsprechender Gestaltungsspielraum verbleibt.

(2) Soweit die Beschaffung von Inhaltselementen der Website (wie Bild-, Ton-, Videodateien, Texte, Logos, interaktive Elemente, Software u. a.) nicht ausdrücklich durch die Schwarz Werbeagentur erfolgen soll, ist hierfür ausschließlich der Auftraggeber zuständig.

(3) Die Schwarz Werbeagentur hat die erstellte Website nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers zu übertragen. Sie kann dies durch Heraufladen der Daten auf einen vom Auftraggeber angegebenen und durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten Server, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, dem Auftraggeber zumutbare Weise bewerkstelligen.

Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichen­rechte

(1) Die an der Gesamt-Website, den einzelnen Unterseiten sowie ggf. eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte liegen bei der Schwarz Werbeagentur. Sämtliche Nutzungsrechte hieran erhält der Auftraggeber in Form von einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechten. Die so eingeräumten  Nutzungsrechte bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der Schwarz Werbeagentur bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist beim Auftraggeber. Die Nutzungsrechtseinräumung gilt auch für Rechte, die auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich entstehen. Alle Rechte sind durch den Auftraggeber ganz oder teilweise weiter übertragbar. Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB jedoch erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gemäß Ziff. 7 dieser AGB geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat. Die Schwarz Werbeagentur kann eine Verwertung der Website oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Paragraphen findet dadurch nicht statt.

(2) Im Hinblick auf etwaig von dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht erfasste Nutzungsarten räumt die Schwarz Werbeagentur dem Auftraggeber eine Option zu angemessenen Bedingungen sowie ein Eintrittsrecht in jeden Vertrag zwischen der Schwarz Werbeagentur und einem Dritten in Bezug auf die vertragsgegenständliche Website und alle hierfür geschaffenen Werke zu denselben Bedingungen ein.

(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website auch in Verbindung mit anderen Werken auszuwerten, sie zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Auftraggeber umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Die Schwarz Werbeagentur wird in Bezug auf die Website oder einzelne Webseiten keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein gröblicher Verstoß gegen seine Urheberpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann die Schwarz Werbeagentur verlangen, dass sie im Zusammenhang mit der veränderten Website nicht bzw. nicht mehr genannt wird. In Bezug auf von der Werbeagentur Schwarz geschaffene Elemente der Website, wie z. B. Texte, Bilder oder interaktive Elemente, nimmt die Schwarz Werbeagentur Entstellungsschutz nur in Fällen eines gröblichen Verstoßes gegen seine Urheberpersönlichkeitsinteressen in Anspruch, es sei denn, der Auftraggeber hat an ihrer uneingeschränkten Verwertbarkeit kein berechtigtes Interesse.

(4) Die Schwarz Werbeagentur ist zudem berechtigt, die vertragsgegenständliche Website jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für ihre Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zwecke kann er u. a. Vervielfältigungen einzelner Teile der Website (z. B. Thumbnails), insbesondere der Startseite, herstellen, die Website öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Das Recht erstreckt sich auf die vertragsgegenständliche Website in der von der Schwarz Werbeagentur abgelieferten Version sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprüngliche Gestaltungsgehalt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist. Bei der Nutzung nicht mehr vom Auftraggeber genutzter (inaktueller) Versionen der Website ist auf die berechtigten Interessen des Auftraggebers (z. B. an einer Entfernung rechtswidriger, anstößiger oder veralteter Inhalte oder an einem völlig veränderten Designkonzept) angemessene Rücksicht zu nehmen; insbesondere kann die Schwarz Werbeagentur verpflichtet sein, nur noch die aktuelle, auch seitens des Auftraggebers öffentlich zugängliche Version der Website zu nutzen, soweit diese noch in erheblichem Umfang Arbeitsergebnisse von ihm enthält.

(6) Die Schwarz Werbeagentur hat Anspruch auf Nennung ihres Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihr erstellten Webseite. Sie darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung der Schwarz Werbeagentur zu entfernen. Bei nachträglichen Veränderungen der Website, die über deren bloße Aktualisierung hinausgehen, hat der Auftraggeber den Copyright-Vermerk entsprechend zu aktualisieren und auf die nachträg­liche Veränderung hinzuweisen.

  1. Vergütung und Auslagenersatz

(1) Die Schwarz Werbeagentur erhält für ihre Leistungen die vertraglich vereinbarte Vergütung.

(2) Erbringt die Schwarz Werbeagentur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber Leistungen, die über den Umfang ihrer vertraglichen Verpflichtung hinausgehen, oder erbringt sie Leistungen, die erst auf Grund von Pflicht- oder Obliegenheitsverletzungen des Auftraggebers erforderlich geworden sind, so erhält sie hierfür eine zusätzliche Vergütung auf Basis ihres üblichen Stundensatzes.

(3) Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat der Schwarz Werbeagentur alle zur Entwicklung des Konzepts (bzw. Prototypen) notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern.

(2) Nach Anforderung durch die Schwarz Werbeagentur hat der Auftraggeber dieser alle zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte in der geforderten Form zur Verfügung zu stellen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

(3) Der Auftraggeber hat der Schwarz Werbeagentur folgende Informationen unmittelbar nach Anforderung in folgender Form zur Verfügung zu stellen:

(a)      Vorgaben und Weisungen für die Gestaltung der Website: schriftlich oder per -Mail;

(b)      technische Vorgaben (URL, Host, Mailweiterleitung u. ä.): schriftlich oder per -Mail;

(c)      Sofern die Schwarz Werbeagentur zum Heraufladen der fertigen Website auf einen Webserver berechtigt oder verpflichtet ist, so hat der Auftraggeber so bald als möglich, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Website die Zugangsdaten (URL, Benutzername und Passwort) des betreffenden Servers zur Verfügung zu stellen.

  1. Keine Aufklärungspflicht bzw. Haftung für die Verwendung der Website/ Domains und Suchbegriffe

(1) Die Schwarz Werbeagentur ist gegenüber dem Auftraggeber nicht zur Aufklärung und Beratung über die Besonderheiten, Möglichkeiten und Verkehrssitten im Internet verpflichtet.

(2) Für Verletzungen der geltenden rechtlichen Normen, insb. der des Wettbewerbsrechts, die auf der Konzeption der Gesamt-Website oder Verwendung der Domains bzw. Suchbegriffen beruhen, haftet die Schwarz Werbeagentur nur, wenn sie gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich hierfür ihr Einstehen versichert hat.

(3) Die Schwarz Werbeagentur ist somit auch nicht verpflichtet im Vorfeld auf die wettbewerbs- oder kennzeichenrechtliche Unbedenklichkeit hinsichtlich der verwendeten Domain oder bestimmten Suchbegriffen hinzuweisen.

  1. Abnahme und Zahlung

(1) Nach Fertigstellung der Website und ihrer Übertragung in den Verfügungsbereich des Kunden dieser AGB, ist der Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen zu ihrer schriftlichen Abnahme verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Vorgaben unter Berücksichtigung des der Schwarz Werbeagentur hierbei zustehenden Gestaltungsspielraums entspricht.

(2) Die Schwarz Werbeagentur ist jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber Teile der Website zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Auftraggeber zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den Vorgaben entspricht. Einmal abgenommene Teile der Website können vom Auftraggeber später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte. Umfang und Zeitpunkt der Vergütungspflicht bleibt von einer Teilabnahme unberührt.

(4) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 8 % über den Basiszinssatz pro Jahr zu zahlen, sofern er nicht nachweist, dass der tatsächliche Schaden geringer ist. Die Möglichkeit der Schwarz Werbeagentur zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche aus dem Verzug bleibt unberührt.

 

§III. Besonderheiten bei Abschluss eines Vertrages über SEO- und Onlinemarketingleistungen

  1. Vertragsgegenstand

(1) Sofern Gegenstand des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages die Erbringung von Suchmaschinenoptimierungen bzw. Onlinemarketingleistungen sind, gelten – sofern nichts Abweichendes zwischen den Parteien geregelt wurden – die Bestimmungen dieser Ziff. III.

  1. Leistungen der Schwarz Werbeagentur

Die Schwarz Werbeagentur erbringt gegenüber dem Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, als Dienstleistung.

  1. Mitwirkungsleistungen des Kunden

(1) Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der Leistungen durch die Schwarz Werbeagentur ist die Mitwirkung des Auftraggebers. Die Schwarz Werbeagentur wird dem Auftraggebr bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Auftraggeber stellt der Schwarz Werbeagentur insbesondere alle zur Suchmaschinenoptimierung notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung.

(2) Bestehen die Leistungen der Schwarz Werbeagentur in der Erstellung von Konzepten oder Analysen bzw. der Unterstützung des Auftraggebers bei deren Ausarbeitung, wird der Auftraggeber die notwendige Mitwirkung leisten und Maßnahmen zur Umsetzung der Konzepte im Rahmen des wirtschaftlich Angemessenen vornehmen.

(3) Der Auftraggeber wird die für die Berechnung des Traffic notwendigen Vorkehrungen treffen, insbesondere die für die Messung erforderlichen technischen Maßnahmen ergreifen.

(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist die Schwarz Werbeagentur für diesen Zeitraum von ihren Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.

(5) Zusätzlich zu der vereinbarten pauschalen Vergütung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Schwarz Werbeagentur alle durch eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwände auf der Grundlage der aktuellen Standardvergütungssätze der Schwarz Werbeagentur zu ersetzen. Weitergehende Rechte der Schwarz Werbeagentur bleiben unberührt.

  1. Übereinstimmung mit rechtlichen Vorgaben

(1) Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Webseite des Auftraggebers, trägt ausschließlich der Auftraggeber. Die inhaltliche Gestaltung des redaktionellen Teils der Webseite obliegt weiterhin ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

(2) Die Schwarz Werbeagentur stellt sicher, dass von ihr im Rahmen des Linkmarketings geworbenen Webseiten Dritter, die auf die Webseite des Auftraggebers verweisen, den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere telemedien- sowie presserechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften entsprechen.

(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der Webseite erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf die Schwarz Werbeagentur übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang.

  1. Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber räumt der Schwarz Werbeagentur sämtliche für die vertragsgegenständliche Nutzung der Webseite erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, sowie Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang, ein. Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte zu übertragen bzw. unterzulizenzieren sowie zum Suchmaschinenmarketing erforderliche Rechte den Suchmaschinenbetreibern einzuräumen. Bei den der Schwarz Werbeagentur einzuräumenden Nutzungsrechte handelt es sich um einfache Nutzungsrechte.

(2) Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der von der Schwarz Werbeagentur und/oder von Dritten im Auftrag der Schwarz Werbeagentur erstellten und ggf. realisierten Analysen und Konzepten verbleiben bei der Schwarz Werbeagentur. Die Schwarz Werbeagentur räumt dem Auftraggeber an den Analysen und Konzepten sowie bei deren Umsetzung an den Arbeitsergebnissen jedoch das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem für die Suchmaschinenoptimierung seiner Webseite erforderlichen Umfang zu nutzen.

(3) Machen Dritte gegen der Schwarz Werbeagentur Ansprüche mit der Behauptung geltend, die Webseite des Auftraggebers bzw. deren Nutzung durch Suchmaschinenbetreiber oder sonstige Nutzer verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder die Webseite verletze ihre Rechte, wird der Auftraggeber die Schwarz Werbeagentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen und etwaige darüber hinausgehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere die Schwarz Werbeagentur von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Schwarz Werbeagentur durch Bereitstellung von Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber den Dritten zu unterstützen.

  1. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

(1) Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart, wird der Vertrag zunächst für die vertraglich vereinbarte Grundlaufzeit geschlossen. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungszeitraum), sofern er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Grundlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird.

(2) Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für einen Vertragspartner insbesondere vor, wenn der andere Vertragspartner gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und der Vertragsverstoß nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung abgestellt wird, sofern eine solche Frist bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen Umstände nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.

(3) Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.

  1. Besonderheiten bei Abschluss eines Vertrages über Programmierleistungen
  1. Vertragsgegenstand

Hinsichtlich der zu erbringenden Programmierleistungen wird die Schwarz Werbeagentur sich eng mit dem Auftraggeber abstimmen und evtl. abnahmefähige Zwischenergebnisse vereinbaren.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber unterstützt die Schwarz Werbeagentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zur­verfügungstellen von Informationen, von fachkundigen Mitarbeitern, von Kom­munikationsmitteln und -anschlüssen sowie von Hard- und Software und das Zugänglichmachen von Räumlichkeiten, soweit dies erforderlich ist. Der Auftraggeber wird der Schwarz Werbeagentur hinsichtlich zu beachtender Umstände bei Arbeiten des Auftraggebers in den Räumlichkeiten und an den technischen Einrichtungen des Auftraggebers eingehend instruieren. Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.

(2) Der Auftraggeber wird des Weiteren zur Aufrechterhaltung seines Geschäftsbetriebs angemessene Vorkehrungen für den Fall treffen, dass die von der Schwarz Werbeagentur zu erbringenden und für den Betriebsablauf beim Auftraggeber bedeutenden Leistungen kurzfristig nicht zur Verfügung stehen.

(3) Der Auftraggeber übernimmt diese Pflichten als Hauptpflichten.

  1. Rechtsübertragung

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erwirbt der Auftraggeber mit der vollständigen Zahlung der bis (einschließlich) zur Abnahme fälligen Teilbeträge das einfache, nicht-ausschließliche, zeitlich unbegrenzte Recht, die von der Schwarz Werbeagentur programmierte Software im Objektcode im definierten Umfang im gesamten Firmenverbund zu nutzen. Ergänzend gelten die Regeln der §§ 69 a ff. UrhG im Sinne des Erwerbes gegen Einmallizenz auf Dauer. Die kostenfreie Nutzung zu Testzwecken ist auch vor der Abnahme gestattet. Der Quellcode ist nicht Gegenstand der Rechtsübertragung.

  1. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs des Werkes geht mit der Abnahme auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber sorgt jedoch vor diesem Zeitpunkt für technische und organisatorische Maßnahmen für eine Sicherung des Wirtschaftsgutes (Verwahrpflicht).

  1. Abnahme

(1) Die erbrachten Programmierleistungen gelten als abgenommen, wenn die Schwarz Werbeagentur diese dem Auftraggeber übergeben und der Auftraggeber die Abnahme nicht  innerhalb von zwei Wochen verweigert hat.

(2) Die Abnahme darf nicht unbillig verweigert werden. Soweit im Abnahmeprotokoll Mängel bzw. fehlende Funktionen oder Störungen festgehalten werden, so gilt als Abnahmedatum der erste Tag, an dem der letzte nicht nur unwesentliche Mangel beseitigt bzw. die letzte nicht nur unwesentliche fehlende Funktion fehlerfrei integriert wurde.

 

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

1.    Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:

Schwarz Werbeagentur ( Frau Anja Katharina Schwarz ),

Buschenbach 12a, 33142 Büren,

E-Mail: info@werbeagentur-schwarz.de; Tel: 02958-9975733
Website: www.werbeagentur-schwarz.de

2.    Information über die Erhebung personenbezogener Daten

(1) Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer Website. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten.

(2) Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail oder über ein Kontaktformular oder durch soziale Medien werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Ihre E-Mail-Adresse, ggf. Ihr Name und Ihre Telefonnummer) von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, insbesondere nach abgeschlossener Bearbeitung der Anfrage, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

(3) Falls wir für einzelne Funktionen unseres Angebots auf beauftragte Dienstleister zurückgreifen oder Ihre Daten für werbliche Zwecke nutzen möchten, werden wir Sie untenstehend im Detail über die jeweiligen Vorgänge informieren. Dabei nennen wir auch die festgelegten Kriterien der Speicherdauer.

3.    Ihre Rechte

(1) Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

–          Recht auf Auskunft

–          Recht auf Berichtigung

–          Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

–          Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung

–          Recht auf Datenübertragbarkeit

(2) Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.

(https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html).

 

4.    Erhebung personenbezogener Daten bei Besuch unserer Website

(1) Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO):

Folgende Daten werden hierbei erhoben:

–   IP-Adresse (anonymisiert)

–   Datum und Uhrzeit der Anfrage

–   Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)

–   Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

–   Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode

–   jeweils übertragene Datenmenge

–   Website, von der die Anforderung kommt

–   Browser

–   Betriebssystem und dessen Oberfläche

–   Sprache und Version der Browsersoftware.

 

(2) Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens sieben Tagen der Fall. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Nutzer gelöscht oder verfremdet, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.

5.    Verwendung von Cookies

(1) Zusätzlich zu den zuvor genannten Daten werden bei Ihrer Nutzung unserer Website Cookies auf Ihrem Rechner gespeichert. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von Ihnen verwendeten Browser zugeordnet gespeichert werden und durch welche der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), bestimmte Informationen zufließen. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen. Sie dienen dazu, das Internetangebot insgesamt nutzerfreundlicher und effektiver zu machen.

(2) Einsatz von Cookies:

  1. a) Diese Website nutzt folgende Arten von Cookies, deren Umfang und Funktionsweise im Folgenden erläutert werden:

–          Transiente Cookies (dazu b)

–          Persistente Cookies (dazu c).

  1. b) Transiente Cookies werden automatisiert gelöscht, wenn Sie den Browser schließen. Dazu zählen insbesondere die Session-Cookies. Diese speichern eine sogenannte Session-ID, mit welcher sich verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen Sitzung zuordnen lassen. Dadurch kann Ihr Rechner wiedererkannt werden, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren. Die Session-Cookies werden gelöscht, wenn Sie sich ausloggen oder den Browser schließen.
  2. c) Persistente Cookies werden automatisiert nach einer vorgegebenen Dauer gelöscht, die sich je nach Cookie unterscheiden kann. Sie können die Cookies in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers jederzeit löschen.
  3. d) Sie können Ihre Browser-Einstellung entsprechend Ihren Wünschen konfigurieren und z. B. die Annahme von Third-Party-Cookies oder allen Cookies ablehnen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie eventuell nicht alle Funktionen dieser Website nutzen können.

6.    Weitere Funktionen und Angebote unserer Website

(1) Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

(2) Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung Ihrer Daten externer Dienstleister. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert.

(3) Weiterhin können wir Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben, wenn Aktionsteilnahmen, Gewinnspiele, Vertragsabschlüsse oder ähnliche Leistungen von uns gemeinsam mit Partnern angeboten werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Angabe Ihrer personenbezogenen Daten oder untenstehend in der Beschreibung des Angebotes.

7.    Widerspruch oder Widerruf gegen die Verarbeitung Ihrer Daten

(1) Falls Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, nachdem Sie ihn gegenüber uns ausgesprochen haben.

(2) Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf die Interessenabwägung stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dies ist der Fall, wenn die Verarbeitung insbesondere nicht zur Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist, was von uns jeweils bei der nachfolgenden Beschreibung der Funktionen dargestellt wird. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen.

(3) Selbstverständlich können Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung und Datenanalyse jederzeit widersprechen. Über Ihren Werbewiderspruch können Sie uns unter folgenden Kontaktdaten informieren: E-Mail: info@werbeagentur-schwarz.de; Tel: 02958 – 9975733;  postalisch: Buschenbach 12a, 33142 Büren.

 

 

 

Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

01. März 2022